AGB

1. Allgemeine Auftrags- und Lieferbedingungen
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Digifilm GmbH gelten für alle Aufträge und sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebots und Vertrags. Sie gelten für Geschäfte zwischen Unternehmen und, falls zutreffend, mit Verbrauchern gemäß Konsumentenschutzgesetz (BGBl Nr. 140/1979) in seiner aktuellen Fassung, soweit keine Widersprüche zu diesem Gesetz bestehen.
1.2 Eine rechtliche Bindung entsteht für die Digifilm GmbH erst mit unserer schriftlichen Bestätigung des Angebots bzw. des Auftrags. Mit der Annahme unseres Angebots oder der Auftragsbestätigung erkennen Sie diese AGB an.
1.3 Diese AGB gelten für alle aktuellen und zukünftigen Aufträge, auch ohne gesonderte Erwähnung bei späteren Vertragsabschlüssen.
1.4 Die Produktion des Films erfolgt basierend auf einem vom Auftraggeber genehmigten Drehbuch oder den schriftlich im Produktionsvertrag festgelegten Bedingungen. Geistiges Eigentum, das bei der Produktion entsteht (wie Treatments, Drehbücher, Zeichnungen), bleibt, sofern nicht anders vereinbart, Eigentum der Digifilm GmbH. Eine Nutzung dieser Materialien bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
1.5 Im Produktionsvertrag wird festgelegt, in welchen Gebieten, Medien und Zeiträumen das Filmwerk veröffentlicht werden soll.

2. Kosten und Zahlungsbedingungen
2.1 Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle Herstellungskosten einschließlich einer vorführfähigen Erstkopie und der Rechteeinräumung am Filmwerk, wie in Punkt 7.2 beschrieben.
2.2 Wetterbedingte Verschiebungen, die zusätzliche Kosten verursachen, sind nicht im Preis enthalten und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
2.3 Für die Erstellung eines Treatments oder Drehbuchs kann ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Der vereinbarte Preis ist auch dann zu zahlen, wenn der Auftraggeber sich entscheidet, das Treatment oder Drehbuch nicht zu verwenden oder vom Auftrag zurückzutreten. Bei vom Auftraggeber bereitgestellten Drehbüchern oder Filmwerken ist eine vollständige Rechtsübertragung an Digifilm GmbH erforderlich.
2.4 Falls der Auftraggeber den Abschluss einer speziellen Versicherung wünscht, muss er dies bei Vertragsabschluss angeben und die Kosten tragen.
2.5 Kosten für vom Auftraggeber veranlasste fachliche Beratungen gehen zu seinen Lasten.
2.6 Die Kosten für das Filmteam werden detailliert im Angebot aufgeführt. Ein regulärer Arbeitstag beträgt 9 Stunden und schließt sowohl die An- als auch die Abreise zum Drehort mit ein. Für jede Überstunde wird ein Zuschlag von 15% der vereinbarten Tagesgage berechnet.

3. Produktionsprozess und Änderungen
3.1 Vor- und Dreharbeiten beginnen erst nach der Unterzeichnung des Produktionsvertrages oder der Annahme des Angebots.
3.2 Die künstlerische und technische Gestaltung des Films obliegt Digifilm GmbH. Die Ausführung des Auftrags kann ganz oder teilweise an Dritte übertragen werden, sofern keine spezifischen Anweisungen vom Auftraggeber vorliegen.
3.3 Digifilm GmbH informiert den Auftraggeber über den Ort und den geplanten Ablauf der Filmaufnahmen.
3.4 Änderungen am Zeitplan, Manuskript, Drehbuch oder bereits produzierten Filmteilen, die der Auftraggeber nach der Filmabnahme verlangt, gehen zu seinen Lasten, außer bei berechtigten Mängelrügen. Über die voraussichtlichen Kosten solcher Änderungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Standardmäßig sind zwei Korrekturschleifen pro Film inklusive; Zusätzliche Korrekturschleifen werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
3.5 Nach Abnahme des Films muss der Auftraggeber Änderungswünsche schriftlich einreichen. Digifilm GmbH ist zur Durchführung der Änderungen berechtigt und verpflichtet. Diese Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.6 Änderungsvorschläge des Produzenten, die zu Mehrkosten führen, benötigen die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers. Mehrkosten ohne ausdrückliche Genehmigung können nicht geltend gemacht werden.
3.7 Die Länge des Filmwerks wird im Produktionsvertrag festgelegt. Die Laufzeit gilt als eingehalten, wenn sie nicht mehr als 5% von der vereinbarten Länge abweicht. Falls der Film aufgrund von Fehleinschätzungen des Auftraggebers länger wird, trägt dieser die zusätzlichen Kosten.
3.8 Wenn fremdsprachige Fassungen des Filmwerks durch Synchronisation oder Untertitelung erstellt werden sollen, muss hierfür eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.


4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Digifilm GmbH verpflichtet sich zur Herstellung eines technisch einwandfreien Produkts und garantiert eine tadellose Ton- und Bildqualität.
4.2 Sollte ein Umstand eintreten, der die vertragsgemäße Herstellung des Films unmöglich macht, haftet Digifilm GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Fertigstellung des Films. Ist die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Fertigstellung weder von Digifilm GmbH noch vom Auftraggeber zu vertreten, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall verrechnet.
4.3 Sachmängel, die von Digifilm GmbH anerkannt werden, müssen von uns behoben werden. Sollten diese Korrekturen die Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Beraters erfordern, kann Digifilm GmbH den Vertrag als erfüllt betrachten, wenn nach Ablauf einer gesetzlichen Frist von mindestens zwei Wochen keine entsprechenden Handlungen erfolgt sind. Die Mängelbeseitigung kann verweigert werden, bis alle fälligen Zahlungen zum Zeitpunkt der Korrektur geleistet worden sind.
4.4 Digifilm GmbH haftet für jegliche Rechtsverletzungen, die während der Herstellung des Films verursacht werden könnten. Das Risiko für vom Auftraggeber bereitgestellte Requisiten trägt der Auftraggeber.

5. Stornierungsbedingungen
5.1 Sollte der Auftraggeber vom Produktionsauftrag zurücktreten oder diesen verschieben, ohne dass ein Verschulden von Digifilm GmbH vorliegt, ist Digifilm berechtigt, die bis dahin angefallenen Nettokosten sowie den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.
5.2 Bei einem Auftragsrücktritt zwischen 10 und 4 Tagen vor dem geplanten Drehbeginn oder einem vergleichbaren Status, ist Digifilm GmbH berechtigt, zwei Drittel der kalkulierten und vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten sowie den entgangenen Gewinn zu berechnen.
5.3 Erfolgt der Rücktritt des Auftraggebers zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem geplanten Drehbeginn oder vergleichbaren Tätigkeiten, wird die gesamte vereinbarte Summe in Rechnung gestellt.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Das Filmwerk wird gemäß dem von Auftraggeber und Digifilm GmbH akzeptierten Drehbuch hergestellt. Digifilm GmbH besitzt die erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte gemäß § 38/1 Urh.G., einschließlich der Rechte für Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Aufführung und verwandte Schutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von uns verwaltet werden, außer sie sind bei einer Verwertungsgesellschaft hinterlegt.
6.2 Im Produktionsvertrag wird festgelegt, welche Nutzungsrechte der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten und in welchem Umfang erhält. Ohne spezifische Vereinbarung erhält der Auftraggeber uneingeschränkte zeitliche und örtliche Nutzungsrechte, sofern diese nicht den nachfolgenden Bestimmungen widersprechen.
6.3 Ausgenommen von der Rechtseinräumung sind die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und die Nutzung von Ausschnitten, sofern diese nicht explizit vertraglich vereinbart und gesondert vergütet werden. Für die Vergütung dieser Rechte ist der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen.
6.4 Digifilm GmbH ist verantwortlich für die erforderlichen Meldungen an die zuständigen Verwertungsgesellschaften.
6.5 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial, einschließlich Negative und Masterbänder, bei Digifilm GmbH.
6.6 Digifilm GmbH verpflichtet sich, das Originalmaterial sowie Bild- und Tonmaterial auf Wunsch des Auftraggebers gegen Kostenersatz fachgerecht zu lagern. Die Standardaufbewahrungsfrist beträgt drei Jahre, kann jedoch auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers schriftlich verlängert werden.
6.7 Falls die ausgenommenen Rechte gemäß einer Vereinbarung abgegolten und dem Auftraggeber zur Verwertung übertragen wurden, liegt die Verpflichtung zur Aufbewahrung beim Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
6.8 Mit der Ablieferung des Filmwerkes geht das Risiko für die Kopierunterlagen auf den Auftraggeber über, auch wenn das Material bei Digifilm GmbH oder einer beauftragten Kopieranstalt gelagert wird.

7. Sonderbestimmungen und Rechtliches
7.1 Der Titelvorspann und Nachspann des Films sind als Teil des Drehbuchs vom Auftraggeber zu genehmigen.
7.2 Digifilm GmbH hat das Recht, das Filmwerk für Wettbewerbe, Festivals und zu Eigenwerbungszwecken zu verwenden. Dies schließt die Vorführung des Films und die Verwendung von Ausschnitten oder Bildmaterial auf der Webseite von Digifilm GmbH ein.
7.3 Bei mehreren Auftraggebern ist vor Produktionsbeginn schriftlich festzuhalten, wer von ihnen bevollmächtigt ist, im Namen aller Auftraggeber Erklärungen abzugeben und die Filmabnahme zu verantworten.
7.4 Bei Beteiligung mehrerer Koproduzenten als Vertragspartner des Auftraggebers gelten die Bestimmungen des Punktes 7.3 entsprechend.
7.5 Änderungen des Produktionsvertrags oder dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
7.6 Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen ist der Hauptsitz von Digifilm GmbH.
7.7 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird das am Hauptsitz von Digifilm GmbH örtlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Es findet österreichisches Recht Anwendung.

 

 
 
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